Definitionen

Von Behindertenfreundlich bis Behindertengeeignet

1.1.         Rollstuhlfreundlich

 

Unter „Rollstuhlfreundlich“ verstehen wir Flächen, Wege, Zugänge und Räume die von geübten Rollstuhlfahrern mit Sport oder Aktivrollstühlen befahrbar und nutzbar sind.

 

Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:

Durchgänge:            Innen > 69 cm, Außen > 80 cm,

Sanitärräume:            Befahrbare Dusche oder erreichbare Badewanne, Toilette und Waschtisch erreichbar.

Aussenwege:             Ebenerdig mit Kanten von Max 5 cm und abgeflachten Bordsteinen.

Innenwege:             Ebenerdig mit Kanten von Max 2,5 cm.

Steigungen            Steigung < 12 %           

Außentüren:            LTM > 80 cm.

Innentüren:             LTM > 69 cm.

Innenräume:            Mit min. 100 x 100 cm Freiraum neben Einrichtungen wie Betten, Schränken und Badausstattung.

Gut befahrbare und befestigte Untergründe.

-     Kleine und vertretbare Abweichungen sind unter Bemerkung detailliert zu beschreiben.

-     Abweichende Situationen sind im entsprechenden Maßblatt zu beschreiben.

-     Besondere Ausstattungen sind gesondert zu beschreiben.

 

Die Mindestansprüche der Beurteilung „Rollstuhlfreundlich“ sind immer im Abgleich der persönlichen Ansprüche durch die Behinderung der einzelnen Person zu prüfen.

 

Die Beurteilung „Rollstuhlfreundlich“ ist nicht für Sonderfälle und Schwerstbehinderungen gedacht und ausgelegt.

 

 

1.2.         Rollstuhlgeeignet:

 

Unter „Rollstuhlgeeignet“ verstehen wir Räume und Einrichtungen die Ihrer Vorsehung nach für Menschen mit Standardrollstühlen sowie Aktivrollstühlen mit elektrischem Antrieb nutzbar sind.

„Rollstuhlgeeignet“ beinhaltet „Rollstuhlfreundlich“ und ist um folgende Punkte erweitert

 

Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:

Aussenwege:             Ebenerdig mit Kanten von Max 2,5 cm und abgeflachten Bordsteinen.

Innenwege:             Ebenerdig mit Kanten von Max 1,5 cm.

Sanitärräume:            Befahrbare Dusche mit festem Sitz, Toilette und Waschtisch erreichbar.

Durchgänge:            Schmalster Durchgang  auf Graden 100 cm und Schmalster Durchgang in Bögen 150 cm

Steigungen            >10 m < 4 % und Wegneigung < 3 % und Rampen mit Steigung < 8 %           

Außentüren:            LTM > 99 cm sowie elektrisch oder automatisch betätigt.

Innentüren:             LTM > 89 cm sowie einem Freiraum von 150 x 150 cm auf der Schwenkseite und 150 x 120 cm gegenüberliegend wenn sie nicht elektrisch oder automatisch betätigt sind.

Innenräume:            Mit min. 150 x 150 cm Freiraum neben Einrichtungen wie Betten, Schränken und Badausstattung.

Badtüren sind nach aussen zu öffnen oder Schiebetüren.

Bodenglatte und gut befahrbare Boden- und Abtret- matten, wenn vorhanden.

-     Kleine und vertretbare Abweichungen sind unter Bemerkung detailliert zu beschreiben.

-     Abweichende Situationen sind im entsprechenden Maßblatt zu beschreiben.

-     Besondere Ausstattungen sind gesondert zu beschreiben.

-     Ausstattung für Sehbehinderte Menschen sind im entsprechenden Maßblatt zu beschreiben.

 

Die Mindestansprüche der Beurteilung „Rollstuhlgeeignet“ sind immer im Abgleich der persönlichen Ansprüche durch die Behinderung der einzelnen Person zu prüfen.

 

Die Beurteilung „Rollstuhlgeeignet“ ist nicht für Sonderfälle und Schwerstbehinderungen gedacht und ausgelegt.

 

 

1.3.         Behindertengeeignet:

 

Unter „Behindertengeeignet“ verstehen wir Räume und Einrichtungen die Ihrer Vorsehung nach für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt Nutzbar sind. Dazu zählt auch die Nutzung mit Standardrollstühlen sowie kleinen bzw. wohnraumtauglichen Elektrorollstühlen.

 

Die Beurteilung „Behindertengeeignet“ setzt die Beurteilung  „Rollstuhlfreundlich“ und „Rollstuhlgeeignet“ voraus.

 

Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:

Sanitärräume:       Ausreichend vorhandene und nutzbare Stütz und Haltegriffe.

                                 Waschtisch mit LUH (lichte Unterfahrhöhen) von 70 cm

                                 Befahrbare Dusche mit festem Sitz

                                 Wasserausläufe mit Verbrühschutz

                                 Notrufsysteme

Betten:       Oberkannte Matratze 55 cm +/- 5 cm und ein Mindestmass von 1 x 2 m

                                 Lichtsteuerung vom Bett bedienbar

                                 Stromanschluss am Bett.

Einrichtung:       Tische mit LUH (lichte Unterfahrhöhen) von 70 cm und min. 50 cm unterfahrbar.

                                 Sitzgelegenheiten mit festem Stand und zumutbarer Höhe

Küchen:       Im Rollstuhl nutzbar und unterfahrbar

Schwimmbäder:       Zumutbare Einstiegsmöglichkeiten durch Lift oder erhöhtem Beckenrand

Umkleiden:       Türen öffnen nach aussen

                                 Feste Sitz und Liegefläche von min. 100 x 60 cm

                                 Notrufsysteme

Lifte:       LFR > 100 x 150 cm, LTM > 99 cm

                                 Bedienung im sitzen, Handläufe, Notrufsysteme

                                 Bedienung durch Sehbehinderte und Etagenansage

Wege:       ausreichend Beleuchtung und Handläufe an Kritischen Stellen.              

-     Kleine und vertretbare Abweichungen sind unter Bemerkung detailliert zu beschreiben.

-     Abweichende Situationen sind im entsprechenden Maßblatt zu beschreiben.

-     Besondere Ausstattungen sind gesondert zu beschreiben.

-     Ausstattung für Sehbehinderte Menschen sind im entsprechenden Maßblatt zu beschreiben

 

Die Mindestansprüche der Beurteilung „Behindertengeeignet“ sind immer im Abgleich der persönlichen Ansprüche durch die Behinderung der einzelnen Person zu prüfen.

 

Die Beurteilung „Behindertengeeignet“ ist nicht für Sonderfälle und Schwerstbehinderungen gedacht und ausgelegt.

 

 

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